Kinderzahnheilkunde

Die Gesundheit und das Wohlergehen Ihrer Kinder liegen uns besonders am Herzen!

Regelmäßige, in frühester Kindheit einsetzende zahnärztliche Betreuung ist eine wichtige Voraussetzung für lebenslange Zahngesundheit.

Deshalb sollte Ihr Kind so früh wie möglich mit der täglichen Mundhygiene sowie dem Zahnarztbesuch vertraut gemacht werden, auf jeden Fall noch bevor Schäden am Gebiss aufgetreten sind!

Außerdem sollte Ihr Kind regelmäßig zum Zahnarzt gehen, damit es die Chance hat positive Erfahrungen zu sammeln und krankhafte Veränderungen frühzeitig erkannt und gestoppt werden können.

Sinn und Schwerpunkt des Zahnarztbesuchs liegt vor allem in der Prävention und Früherkennung. Vorbeugen ist immer besser als Heilen!

Weit verbreitet, aber falsch, ist die Meinung, dass Milchzähne nicht besonders beachtet werden müssen, da sie ohnehin bald von den bleibenden Zähnen ersetzt werden. Ein gesundes Milchgebiss ist jedoch eine wichtige Grundlage für ein gesundes bleibendes Gebiss und vorzeitiger Milchzahnverlust kann weit reichende Folgen haben, wie z.B. den falschen Durchbruch der bleibenden Zähne mit Platzmangel.

Mit elterlicher Unterstützung und durch regelmäßige Kontakte des Kindes mit seinem Zahnarzt wird die Basis für eine lebenslange zahnmedizinische Prophylaxe gelegt. Das Kind lernt allmählich Eigenverantwortung für seine Zahngesundheit zu übernehmen. Kariesschäden können nicht vererbt werden. Deshalb hat jeder Heranwachsende die Chance, die eigenen Zähne ein Leben lang gesund zu erhalten.

Kinder willkommen!

Für unsere kleinen Patienten bieten wir an:

Ein Prophylaxesystem für Zahngesundheit mit

  • Bestimmung des Kariesrisikos,
  • Putztraining,
  • Fluoridierung der Zähne,
  • Fissurenversiegelung,
  • Regelmäßigen Kontrollterminen.

  • Milchzahnkronen
  • Milchzahnwurzelbehandlungen
  • Platzhalter bei vorzeitigem Zahnverlust
  • Behandlung von Unfallfolgen
  • Behandlungen in Vollnarkose

In ähnlicher Weise wie die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen werden für Kleinkinder zahnärztliche Vorsorgetermine empfohlen (Prophylaxesystem), welche von den Krankenkassen übernommen werden. Der erste Termin liegt im 6. bis 10. Lebensmonat, nach dem Durchbruch der ersten Milchzähne. Der zweite Termin sollte mit ca. 1,5 Jahren stattfinden, wenn die ersten Milchbackenzähne durchgebrochen sind. Wenn das Milchgebiss komplett ist, mit ca. 30 Monaten, sollte der dritte Kontrolltermin stattfinden. Ab diesem Zeitpunkt sind viertel- bis halbjährliche Kontrollen anzuraten. Der Zahnarzt kann je nach Situation auch kürzere Untersuchungsabstände vorschlagen.

Das Ziel der ersten Kontrolltermine ist vor allem, dass Ihr Kind das Sprechzimmer kennen lernt und dabei angstfreie Erfahrungen macht. So kann sich eine Vertrauensbasis entwickeln, die sich in jedem Fall positiv auswirkt, wenn einmal Behandlungen erforderlich werden sollten. Zahnfehlstellungen können im Zuge dieser Kontrolltermine früh erkannt und eine kieferorthopädische Behandlung rechtzeitig eingeleitet werden. Wichtig ist auch, ein erhöhtes Kariesrisiko zu erkennen und ggf. auf die Ernährungs- und Putzgewohnheiten in der Familie einzuwirken. Auch erhalten Eltern alle wichtigen Informationen über Prophylaxemaßnahmen, bis hin zur häuslichen Anwendung von Fluoriden.

Wenn bei Ihrem Kind eine zahnärztliche Behandlung erforderlich ist, dann sollten Sie sich bemühen, Ihre eigenen Ängste nicht auf Ihr Kind zu übertragen!

Häufig werden falsche Versprechungen gemacht wie: „Es wird nur nachgeschaut.“ Tatsächlich ist aber an diesem Tag eine Behandlung nötig. Besser ist es dann zu sagen: „Der Zahnarzt zeigt und erklärt Dir alles. Er hilft Dir, damit Deine Zähne gesund werden.“

Es ist auch nicht ratsam mit dem Zahnarztbesuch zu drohen.

Ferner sind Ankündigungen größerer Geschenke für gute Mitarbeit beim Zahnarzt nicht dazu angetan, dass Ihr Kind lernt, den Besuch beim Zahnarzt als selbstverständlich und normal einzuordnen.

Mit Lob und anerkennenden Worten sollte hingegen nicht gespart werden!

Bei Kindern im Schulalter zielt die vorrangige Behandlung auf die Gesunderhaltung der bleibenden Zähne ab. Neu durchgebrochene Zähen sind besonders Karies gefährdet. Besonders die Backenzähne können hier durch Fissurenversiegelung wirksam geschützt werden.

Das zweite wichtige Betreuungsziel ist die Überwachung und Steuerung des Zahnwechsels und der Gebissentwicklung, sowie eventuell die rechtzeitige Überweisung zum Kieferorthopäden.

Bei Jugendlichen entwickeln sich vor allem an den Kontaktflächen der Zähne Kariesdefekte. Dies gilt es zu vermeiden. Hier wird im Rahmen des Prophylaxesystems die Benutzung von Zahnseide und Fluoriden erklärt. Zudem findet eine regelmäßige Fluoridierung der Zähne in unserer Praxis statt.

Neben einer guten Mundhygiene/Zahnreinigung und gesunder Ernährung sind Fluoride ein weiterer wichtiger Pfeiler der Kariesprävention. Fluoride härten die Zahnoberfläche und wirken auf den Stoffwechsel der Bakterien.

Neuere Studien haben gezeigt, dass besonders Fluoride, welche nach dem Zahndurchbruch aufgenommen werden, eine gute kariesprotektive Wirkung haben.

Die Fluoridaufnahme zu Hause sollte kontinuierlich erfolgen und aus zwei Fluoridquellen stammen:

Die erste Fluoridquelle ist üblicherweise die Zahncreme. Für Kleinkinder vom ersten Zahn an bis zum Schulbeginn sollten Sie eine Zahncreme mit 500ppm Fluorid (steht auf der Packung) verwenden. Diese Menge darf nicht überschritten werden, da Fluorid in zu hohen Dosierungen über einen zu langen Zeitraum zu Vergiftungen führen kann. Kinder unter zwei Jahren sollten die Zähne nur einmal täglich mit einer fluoridhaltigen Zahncreme putzen. Kinder bis vier Jahre können noch schlecht ausspucken, weshalb man immer nur eine kleine Menge Zahncreme verwenden sollte. Sobald die ersten bleibenden Backenzähne durchbrechen, kann eine Erwachsenen-Zahncreme mit 1450ppm Fluorid bei jedem Zähneputzen verwendet werden. Gleiches gilt auch für Erwachsene.

Als zweite Fluoridquelle können Fluoridtabletten oder fluoridhaltiges Speisesalz (nicht bei gleichzeitiger Einnahme von Fluoridtabletten) oder fluoridhaltiges Mineralwasser dienen.

Zudem sollte ab dem Schulalter einmal wöchentlich ein Fluoridgel statt der üblichen Zahncreme verwendet werden. Dies kann in der Apotheke gekauft werden.

Zusätzlich zu den Fluoridierungsmaßnahmen zu Hause erfolgt auch, je nach Kariesrisiko, bei Kindern und Jugendlichen eine regelmäßige Fluoridierung der Zähne mit Fluoridgels oder Fluoridlacken, im Rahmen des Prophylaxeprogramms, in unserer Praxis.

Die Karies an den Kauflächen der Backenzähne ist die häufigste Karies bei Kindern. Bei Fissuren- und Grübchenversiegelung handelt es sich um eine vorbeugende Maßnahme zur Vermeidung von Karies. Dabei werden durch den Auftrag eines Kunststoffs die Eintrittspforten der Karies an den Zähnen verschlossen.

Heute kann von einer hohen Zuverlässigkeit des Materials ausgegangen werden. Ebenso ist der Arbeitsablauf als ausgereift anzusehen. Dieser sieht wie folgt aus:

Nach der diagnostischen Beurteilung des gereinigten Zahnes muss dieser mit einem Säuregel aufgeraut werden. Anschließend wird nach sorgfältiger Trocknung des Zahnes der Kunststoff in die Fissuren eingebracht und unter Licht ausgehärtet. Danach muss noch der Biss überprüft werden. Schließlich wird der versiegelte Zahn noch mit einen Fluoridgel poliert.

Trotz sorgfältigster Verarbeitung kann es vorkommen, dass Anteile einer Versiegelung verloren gehen. Daher sollten die Versiegelungen regelmäßig überprüft werden. Sollte dies der Fall sein, kann nachversiegelt werden, bzw. die Versiegelung erneuert werden.

Die Indikation zur Fissurenversiegelung wird vorzugsweise an den bleibenden Molaren (Backenzähnen) gestellt bei:

  • einem hohen Kariesrisiko, d.h. kariesfreie Zähne mit tiefen Fissuren
  • bei einem hohen allgemeinen Kariesrisiko, z.B. bei vorangegangener Karies, beim Tragen von Zahnspangen, bei Kindern und Jugendlichen mit Allgemeinerkrankungen oder Behinderungen
  • Fissuren und Grübchen mit auf den Schmelz begrenzter Karies (zur Diagnostik kann ein Röntgenbild nötig sein)

Darüber hinaus kann, insbesondere bei hohem Kariesrisiko, die zusätzliche Versiegelung der Milchmolaren, Prämolaren sowie Grübchen an den Front- und Eckzähnen nötig sein.

Seit 1993 kann die Versiegelung der ersten und zweiten bleibenden Backenzähne als kassenärztliche Leistung im Rahmen des Prophylaxe-Programms bei Kindern und Jugendlichen abgerechnet werden und steht somit gesetzlich versicherten Patienten dieser Altersgruppe kostenfrei zur Verfügung.

Die Versiegelung von Milchzähnen, Prämolaren, Frontzähnen und Eckzähnen kann nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Für die Abrechnung dieser Leistung muss deshalb die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) herangezogen werden.

Wenn Sie weitere Fragen haben, beantworten wir diese gern persönlich.